Abgeltungssteuer
Die Abgeltungssteuer tritt ab dem 1. Januar 2009 in
Deutschland in Kraft und soll die bisherige Besteuerung von
Kapitalerträgen und Spekulationsgewinnen deutlich
vereinfachen. Es handelt sich dabei um eine so genannte
Quellensteuer auf, was bedeutet, dass die Steuer von der
Institution abgeführt wird, bei der die zu versteuernden
Kapitaleinnahmen vorhanden sind. Die neue Abgeltungssteuer
betrifft Einnahmen in Form von Zinsen, Dividenden und auch
aus Spekulationsgeschäften. Diese werden dann ab dem 1.
Januar 2009 mit einem Satz von 25 Prozent pauschal
versteuert, wenn die Höhe der Einnahmen über dem aktuellen
Sparer-Pauschbetrag liegt.
Dieser beträgt momentan 801 Euro für Ledige und 1.602 Euro
für Verheiratete.
Wie bei jeder Steueränderung gibt es auch im Rahmen der
Abgeltungssteuer Gewinner und Verlierer im Vergleich zum
jetzigen Steuersystem.
Ganz große Verlierer sind beispielsweise die Besitzer von Aktien. Waren deren Veräußerungsgewinne bisher ab einer Haltedauer von über einem Jahr steuerfrei, werden diese Gewinne nun durch die Abgeltungssteuer voll zu versteuern sein, unabhängig davon, wie lange die Wertpapiere beim Kunden im Bestand gewesen sind. Da alle Anleger mit dem gleichen Steuersatz von 25 Prozent belastet werden, ist die Abgeltungssteuer natürlich besonders für die Personen ein Vorteil, die über diesem Steuersatz liegen. Aber auch Bürger, die einen niedrigeren persönlichen Steuersatz als 25 Prozent haben, werden in keinster Weise benachteiligt, sondern auf einen zu stellenden Antrag hin wird dieser Steuersatz im Rahmen der Abgeltungssteuer als Grundlage genommen. Auf die Abgeltungssteuer wird übrigens zudem noch Kirchensteuer und der Solidaritätszuschlag berechnet. Neben dem Wegfall der Veräußerungsfristen bezüglich der Spekulationsgewinne, wird ihm Rahmen der Abgeltungssteuer auch das bisherige Halbeinkünfteverfahren abgeschafft.
Ganz große Verlierer sind beispielsweise die Besitzer von Aktien. Waren deren Veräußerungsgewinne bisher ab einer Haltedauer von über einem Jahr steuerfrei, werden diese Gewinne nun durch die Abgeltungssteuer voll zu versteuern sein, unabhängig davon, wie lange die Wertpapiere beim Kunden im Bestand gewesen sind. Da alle Anleger mit dem gleichen Steuersatz von 25 Prozent belastet werden, ist die Abgeltungssteuer natürlich besonders für die Personen ein Vorteil, die über diesem Steuersatz liegen. Aber auch Bürger, die einen niedrigeren persönlichen Steuersatz als 25 Prozent haben, werden in keinster Weise benachteiligt, sondern auf einen zu stellenden Antrag hin wird dieser Steuersatz im Rahmen der Abgeltungssteuer als Grundlage genommen. Auf die Abgeltungssteuer wird übrigens zudem noch Kirchensteuer und der Solidaritätszuschlag berechnet. Neben dem Wegfall der Veräußerungsfristen bezüglich der Spekulationsgewinne, wird ihm Rahmen der Abgeltungssteuer auch das bisherige Halbeinkünfteverfahren abgeschafft.
